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Wer 2026 seine alte Heizung austauscht, kann einen erheblichen Teil der Kosten vom Staat zurückbekommen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, verwaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Einzelmaßnahmen, den sogenannten BEG-EM-Zweig. Das Programm läuft weiter, auch wenn politische Debatten immer wieder Unsicherheit erzeugen. Für Eigentümer lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Konditionen, bevor ein Handwerker beauftragt wird.
01Grundförderung und Boni: So setzt sich der Fördersatz zusammen
Der Basisfördersatz für eine neue Heizungsanlage liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Darauf können mehrere Boni addiert werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent gilt für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende, aber besonders alte Gas- oder Ölheizung ersetzen. Der Einkommensbonus von 30 Prozent greift, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Diese Boni sind kumulierbar, die Gesamtförderung ist jedoch auf 70 Prozent gedeckelt.
Die förderfähigen Kosten sind ebenfalls begrenzt: Bei einem Einfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 30.000 Euro, woraus sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro ergibt. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Obergrenzen gestaffelt nach Wohneinheiten. Wer also ein Mehrfamilienhaus mit fünf Einheiten saniert, kann auf bis zu 150.000 Euro förderfähige Kosten kommen.
02Welche Heizsysteme sind förderfähig?
Nicht jede neue Heizung bekommt automatisch staatliche Unterstützung. Das BAFA fördert ausschließlich Anlagen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen und fossile Brennstoffe entweder vollständig ersetzen oder stark reduzieren.
- Wärmepumpen: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind förderfähig, sofern sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreichen. Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 erhalten einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent.
- Biomasse-Heizungen: Holzpellet- und Hackschnitzelanlagen werden gefördert, wenn sie einen Wirkungsgrad von mindestens 81 Prozent aufweisen und einen Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung besitzen.
- Solarthermieanlagen: Kollektoren zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung sind förderbar, wenn sie in Kombination mit einer anderen förderfähigen Hauptheizung installiert werden.
- Wärmepumpen-Hybridheizungen: Kombinationen aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertgerät können gefördert werden, sofern die Wärmepumpe mindestens 25 Prozent des Wärmebedarfs deckt.
- Brennstoffzellenheizungen: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Wasserstoff oder Erdgas (mit Wasserstoff-Readiness-Nachweis) sind ebenfalls im Programm enthalten.
Reine Gas-Brennwertkessel ohne Wärmeerzeuger aus erneuerbaren Energien erhalten seit 2024 keine Förderung mehr. Das gilt auch für Ölheizungen, unabhängig vom Effizienzgrad.
03Antragstellung: Reihenfolge ist entscheidend
Ein häufiger und teurer Fehler ist es, erst den Handwerker zu beauftragen und dann den Förderantrag zu stellen. Das BAFA verlangt zwingend, dass der Antrag vor der Auftragserteilung eingereicht wird. Wer den Vertrag unterschreibt, bevor der Antrag bewilligt ist, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.
Der Ablauf sieht so aus: Erst wird ein Energieberater oder Fachplanungsbüro mit der Projektbegleitung beauftragt, dann erfolgt die Antragstellung im BAFA-Portal. Nach der Bewilligung kann der Handwerkervertrag unterschrieben und die Maßnahme umgesetzt werden. Im Anschluss lädt man die Rechnungen und Nachweise im Portal hoch und beantragt die Auszahlung. Die Frist für den Verwendungsnachweis beträgt sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Detaillierte Informationen zur Antragspraxis, den Fördervoraussetzungen und den aktuellen Antragsfristen für das Jahr 2026 fasst dieser Überblick zur BAFA Förderung Heizung 2026 gut zusammen, der auch auf häufige Fehler bei der Antragstellung eingeht.
04Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus
Ein selbstnutzendes Eigentümerpaar ersetzt eine 18 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 22.000 Euro brutto. Das Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 Euro.
| Förderkomponente | Prozentsatz | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 6.600 Euro |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 4.400 Euro |
| Einkommensbonus | 30 % | 6.600 Euro |
| Gesamt | 70 % | 15.400 Euro |
Die Eigenleistung beträgt in diesem Szenario weniger als 6.600 Euro für eine vollwertige Wärmepumpenanlage. Die Förderquote von 70 Prozent wird hier vollständig ausgeschöpft, weil alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
05Ergänzend: KfW-Kredite und steuerliche Abschreibung
BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite können grundsätzlich kombiniert werden, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Wer keinen Zuschuss beantragt, kann alternativ über die steuerliche Förderung nach Paragraph 35c Einkommensteuergesetz bis zu 20 Prozent der Kosten in drei Jahresraten von der Steuerlast abziehen. Diese Option schließt die BAFA-Förderung jedoch aus, ein gleichzeitiger Einsatz beider Instrumente ist nicht möglich.
Für Mieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten abweichende Regelungen. Vermieter können die Grundförderung beantragen, nicht aber den Einkommensbonus, der an das Einkommen des Selbstnutzers gebunden ist. WEG-Anträge werden gemeinschaftlich gestellt, wobei ein Verwaltungsbeirat oder Verwalter die Antragstellung übernehmen kann.
06Was Experten und Verbände empfehlen
Der Verein Deutscher Ingenieure empfiehlt, vor dem Heizungstausch eine hydraulische Prüfung des Bestandssystems durchführen zu lassen. Wärmepumpen arbeiten besonders effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen, was ein hydraulisch abgeglichenes Heizsystem voraussetzt. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert hohe Betriebskosten trotz staatlicher Förderung.
Grundsätzlich gilt: Die Förderkonditionen können sich auch unterjährig ändern, wenn der Bundeshaushalt angepasst wird. Eine frühe Antragstellung im Jahresverlauf 2026 reduziert das Risiko, in ein mögliches Programmstop-Fenster zu geraten. Anträge werden nach Eingang bearbeitet, nicht nach Datum der Maßnahme.
Wer sich vorab über die energiepolitischen Hintergründe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gebäudeenergiegesetzes informieren möchte, findet beim Umweltbundesamt umfangreiches Hintergrundmaterial zu Klimaschutz im Gebäudesektor und den Zielen der Wärmewende.